Uns liegt eine Abmahnung der Firma DEDON GmbH vor. Darin machen die beauftragten Rechtsanwälte Sieper & Lösing eine Verletzung eines eingetragenen EU-Geschmacksmusters geltend.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 7.4.2011 - I ZR 56/09, GRUR 2011, 1117-ICE.