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Freitag, 12 Juli 2019 11:56

Vorsicht: IDO Abmahnungen

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Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. (IDO) mahnt derzeit massenhaft Online-Händler wegen u.a. fehlender Herstellergarantie ab.

Mit Beschluss vom 16. März 2015 hat das Oberlandesgericht Saarbrücken festgestellt, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dann den formellen Anforderungen entspricht, wenn der Abgemahnte erkennen kann, welche konkrete Verletzungshandlung ihm vorgeworfen wird.

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.03.2015, Az. 1 W 7/15