Urheberrecht (0)
BGH: Zur Verwendung von Hintergrund-Loops in der Musik
geschrieben von Dr. Oliver S. HartmannDer ebenso erfolgreiche wie umstrittene Rapper Bushido hat in seinem Gerichtsverfahren über die Verwendung von sogenannten „Loops“ einen Etappensieg errungen: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die urheberrechtliche Schutzwürdigkeit der von Bushido verwendeten Tonsequenzen erneut geprüft werden müsse.
BGH, Urteil vom 16.04.2015 (Az. I ZR 225/12)
Wir erzielen gerichtlichen Vergleich gegen deutschen Fernsehsender auf Nachvergütung von Wiederholungsausstrahlungen
In einem Gerichtsverfahren vor dem LG Hamburg haben wir eine Filmproduzentin gegen einen deutschen Fernsehsender wegen urheberrechtsverletzender Ausstrahlungen von Wiederholungssendungen vertreten. Nach der mündlichen Verhandlung vor dem LG Hamburg stimmte der Fernsehsender einem Vergleich auf Nachvergütung der Wiederholungsendungen in höheren fünfstelligem Bereich zu.
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