Urheberrecht (0)
BGH: Unterlassungsschuldner muss auch auf Drittwebseiten einwirken, anderenfalls wird Vertragsstrafe fällig („CT-Paradies“)
geschrieben von Dr. Oliver S. HartmannNach Ansicht des Bundesgerichtshofs muss ein Unterlassungsschuldner nicht nur die abgemahnten Fotos von seiner eigenen Webseite entfernen, sondern sogar darauf hinwirken, dass die Verletzungshandlung auf fremden Webseiten beendet wird (hier abgelaufene eBay-Auktionen). Erfolgt dies nicht, muss der Unterlassungsschuldner eine Vertragsstrafe zahlen.
BGH: Zur Verwendung von Hintergrund-Loops in der Musik
geschrieben von Dr. Oliver S. HartmannDer ebenso erfolgreiche wie umstrittene Rapper Bushido hat in seinem Gerichtsverfahren über die Verwendung von sogenannten „Loops“ einen Etappensieg errungen: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die urheberrechtliche Schutzwürdigkeit der von Bushido verwendeten Tonsequenzen erneut geprüft werden müsse.
BGH, Urteil vom 16.04.2015 (Az. I ZR 225/12)
BGH: Urheberrechtsverletzung durch Abbildung eines Gemäldes in einem Möbelkatalog
geschrieben von Dr. Oliver S. HartmannWenn ein Möbelhaus auf einem Foto in seinem Produktkatalog sowie auf seiner Internetpräsenz im Hintergrund das Gemälde eines Künstlers abbildet, kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.
BGH, Urteil vom 17.11.2014 (Az. I ZR 177/13)
Wir erzielen gerichtlichen Vergleich gegen deutschen Fernsehsender auf Nachvergütung von Wiederholungsausstrahlungen
In einem Gerichtsverfahren vor dem LG Hamburg haben wir eine Filmproduzentin gegen einen deutschen Fernsehsender wegen urheberrechtsverletzender Ausstrahlungen von Wiederholungssendungen vertreten. Nach der mündlichen Verhandlung vor dem LG Hamburg stimmte der Fernsehsender einem Vergleich auf Nachvergütung der Wiederholungsendungen in höheren fünfstelligem Bereich zu.
DJV-Honorartabelle anwendbar für fiktive Lizenzgebühr
geschrieben von Dr. Oliver S. HartmannDJV-Honorartabelle anwendbar für fiktive Lizenzgebühr (LG Potsdam, Urteil vom 09.12.2010, Az. 2 O 232/10)
InDe® Rechtsanwälte haben ein interessantes „Präzedenzurteil“ im Zusammenhang mit unlizenzierten Textnutzungen im Internet vor dem Landgericht Potsdam erwirkt. Es geht um die Frage, in welcher Höhe Schadenersatz gezahlt werden muss, wenn ein urheberrechtlich geschützter Text ohne Zustimmung des Rechteinhabers genutzt wird.
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