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Persönlichkeitsrecht

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgt der Auffassung des Generalanwalts und erklärt Safe-Harbor für ungültig. Damit wird der Datenübermittlung vieler Internetkonzerne in die USA die bisherige Rechtsgrundlage entzogen. Betroffen ist nicht nur Facebook.

Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 06.10.2015, Rechtssache C-362/14 (hier geht's zum Urteil)