Persönlichkeitsrecht (0)
BGH: Beseitigungspflichten bei Weiterverbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen durch Dritte (06/11/2015)
geschrieben von Dr. Oliver S. HartmannWerden unwahre Tatsachen im Internet behauptet, muss der Autor diese rechtswidrigen Äußerungen nicht nur von seiner eigenen Webseite entfernen, sondern auch darauf hinwirken, dass diese Äußerungen von allen anderen Internetportalen gelöscht werden, die diese rechtswidrigen Äußerungen zwischenzeitlich weiterverbreitet haben. Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 28.07.2015 entschieden.
EuGH erklärt Safe-Harbor-Abkommen für rechtswidrig – der Datenübermittlung in die USA wird Rechtsgrundlage entzogen
geschrieben von RA Tim F. SchulzDer Europäische Gerichtshof (EuGH) folgt der Auffassung des Generalanwalts und erklärt Safe-Harbor für ungültig. Damit wird der Datenübermittlung vieler Internetkonzerne in die USA die bisherige Rechtsgrundlage entzogen. Betroffen ist nicht nur Facebook.
Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 06.10.2015, Rechtssache C-362/14 (hier geht's zum Urteil)
BGH: Unterlassungserklärung begründe keine Pflicht zur Löschung der RSS-Feeds auf Drittwebseiten (04/08/15)
geschrieben von Dr. Oliver S. HartmannDer Bundesgerichtshof hat in dem konkreten Fall entschieden, dass die abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung grundsätzlich nicht dazu verpflichte, die rechtsverletzenden Inhalte auch auf den Webseiten der Abonnenten eines RSS-Feeds entfernen zu lassen. Allerdings zeigt das Urteil, dass es auf den genauen Wortlaut der Unterlassungserklärung ankommt.
BGH, Urteil vom 11.11.2014, Az. VI ZR 18/14
„Holiday-Check“: Hotelbewertungsportal für fremde Bewertungen nicht verantwortlich (28/06/2015)
geschrieben von Dr. Oliver S. HartmannDie Klage eines Berliner Hostels gegen das Hotelbewertungsportal „Holiday-Check“ wurde abgewiesen. Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil vom 19. März 2015 (Az. I ZR 94/13) fest, dass das Online-Portal für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich sei.
BGH, Urteil vom 19. März 2015 (Az. I ZR 94/13)
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