Vertragsrecht (0)
BGH: Unterlassungsschuldner muss auch auf Drittwebseiten einwirken, anderenfalls wird Vertragsstrafe fällig („CT-Paradies“)
geschrieben von Dr. Oliver S. HartmannNach Ansicht des Bundesgerichtshofs muss ein Unterlassungsschuldner nicht nur die abgemahnten Fotos von seiner eigenen Webseite entfernen, sondern sogar darauf hinwirken, dass die Verletzungshandlung auf fremden Webseiten beendet wird (hier abgelaufene eBay-Auktionen). Erfolgt dies nicht, muss der Unterlassungsschuldner eine Vertragsstrafe zahlen.
BGH: Beseitigungspflichten bei Weiterverbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen durch Dritte (06/11/2015)
geschrieben von Dr. Oliver S. HartmannWerden unwahre Tatsachen im Internet behauptet, muss der Autor diese rechtswidrigen Äußerungen nicht nur von seiner eigenen Webseite entfernen, sondern auch darauf hinwirken, dass diese Äußerungen von allen anderen Internetportalen gelöscht werden, die diese rechtswidrigen Äußerungen zwischenzeitlich weiterverbreitet haben. Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 28.07.2015 entschieden.
EuGH erklärt Safe-Harbor-Abkommen für rechtswidrig – der Datenübermittlung in die USA wird Rechtsgrundlage entzogen
geschrieben von RA Tim F. SchulzDer Europäische Gerichtshof (EuGH) folgt der Auffassung des Generalanwalts und erklärt Safe-Harbor für ungültig. Damit wird der Datenübermittlung vieler Internetkonzerne in die USA die bisherige Rechtsgrundlage entzogen. Betroffen ist nicht nur Facebook.
Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 06.10.2015, Rechtssache C-362/14 (hier geht's zum Urteil)
BGH: Keine Vertragsstrafe, wenn Dritte ohne Wissen und Wollen des Unterlassungschuldners Handlungen vornehmen (21/08/15)
geschrieben von Dr. Oliver S. HartmannWer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, ist für solche Handlungen Dritter, die ohne Wissen und Wollen des Schuldners geschehen, grundsätzlich nicht verantwortlich. Dies entschied der Bundesgerichtshof am 9.11.2011 in einem Rechtsstreit zwischen zwei Hotelbetreibern.
BGH, Urteil vom 09.11.2011, Az. I ZR 204/10
BGH: Unterlassungserklärung begründe keine Pflicht zur Löschung der RSS-Feeds auf Drittwebseiten (04/08/15)
geschrieben von Dr. Oliver S. HartmannDer Bundesgerichtshof hat in dem konkreten Fall entschieden, dass die abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung grundsätzlich nicht dazu verpflichte, die rechtsverletzenden Inhalte auch auf den Webseiten der Abonnenten eines RSS-Feeds entfernen zu lassen. Allerdings zeigt das Urteil, dass es auf den genauen Wortlaut der Unterlassungserklärung ankommt.
BGH, Urteil vom 11.11.2014, Az. VI ZR 18/14
BGH: Unterlassungserklärung begründet konkrete Handlungspflichten, die Rechtsverletzung auch auf Drittwebseiten zu unterbinden (04/08/15)
geschrieben von Dr. Oliver S. HartmannVerletzt ein Unternehmen die Kennzeichenrechte eines Dritten und gibt das Unternehmen daraufhin eine Unterlassungserklärung ab, begründet die Unterlassungserklärung konkrete Handlungspflichten, die Kennzeichenverletzung auch auf Drittwebseite zu unterbinden. Der BGH hat daher einen Unterlassungschuldner zur Zahlung einer Vertragsstrafe verurteilt, weil er nicht dafür gesorgt hatte, dass die rechtsverletzende Firmenbezeichnung aus Branchenverzeichnissen im Internet gelöscht wird.
BGH, Urteil vom 13.11.2013, Az. I ZR 77/12
LG Berlin: Ein Vertrag zur Suchmaschinen-Optimierung ist grundsätzlich ein Dienstvertrag (12/07/2015)
RA Dr. Oliver S. Hartmann erwirkt wichtiges Urteil für die SEO-Branche: Werden in einem Vertrag zur Suchmaschinen-Optimierung keine eindeutigen erfolgsbezogenen Ziele festgelegt, liegt grundsätzlich ein Dienstvertrag vor. Die Vergütung ist daher zu zahlen, auch wenn es tatsächlich nicht zur einer Verbesserung der Positionierung in der Trefferliste gekommen ist.
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