Werden unwahre Tatsachen im Internet behauptet, muss der Autor diese rechtswidrigen Äußerungen nicht nur von seiner eigenen Webseite entfernen, sondern auch darauf hinwirken, dass diese Äußerungen von allen anderen Internetportalen gelöscht werden, die diese rechtswidrigen Äußerungen zwischenzeitlich weiterverbreitet haben. Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 28.07.2015 entschieden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgt der Auffassung des Generalanwalts und erklärt Safe-Harbor für ungültig. Damit wird der Datenübermittlung vieler Internetkonzerne in die USA die bisherige Rechtsgrundlage entzogen. Betroffen ist nicht nur Facebook.
Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 06.10.2015, Rechtssache C-362/14 (hier geht's zum Urteil)