Die für diese Branche relevanten rechtlichen Informationen finden Sie im Fachgebiet "Datenschutzrecht".
Der Datenschutz behandelt den Schutz von einzelnen Personen vor der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten.
Unter "Datenschutz" versteht man im Sprachgebrauch zum Teil auch den Schutz vor der unberechtigten Entwendung von geheimen Daten aus Unternehmen. Dies ist eher der Technologiespionage und dem Know-how-Schutz zuzuordnen und weniger dem klassischen Datenschutzrecht - dort geht es um personenbezogene Daten, was daher an anderer Stelle erörtert wird (siehe hier).
Die Aufgabe des klassischen Datenschutzrechts ist es vielmehr, die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen mit dem Umgang seiner Daten in einen angemessenen Ausgleich zu den berechtigten Interessen von staatlichen und privaten Stellen zu bringen, die personenbezogenen Daten nutzen wollen.
Das Datenschutzrecht hat in den letzten Jahren an enorme rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung gewonnen. Aufgedeckte Datenschutzskandale in den Medien - wie z.B. die Nutzung von privaten Daten durch Facebook, heimliche Videoüberwachung von Angestellten, Ausspähen von E-Mails etc. - haben das Datenschutzrecht in das öffentliche Bewusstsein gebracht.
Diverse landes- und bundesrechtliche Regelung sowie Vorschriften aus europäischer und internationaler Ebene (EU-DSGVO) haben das Datenschutzrecht zu einer äußerst komplexen Rechtsmaterie gemacht, was aufgrund der technischen Weiterentwicklungen in den Bereichen Internet, E-Mail und Mobiltelefonie sich in Zukunft mit Sicherheit noch verstärken wird.
Wir vertreten Unternehmen, die für eigene geschäftliche Zwecke personenbezogene Daten geschäftsmäßig verarbeiten (z.B. Werbeunternehmen, Auskunfteien), als auch Unternehmen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit zwangsläufig personenbezogenen Daten verarbeiten müssen (z.B. Arztpraxen, Online-Shops, Arbeitnehmerdatenschutz etc.). Ebenso vertreten wir Privatpersonen, die sich gegen die unberechtigte Verwendung ihrer Daten wehren wollen, wie z.B. gegenüber Social Networks (Facebooks etc.), kommerziellen Datenverarbeitern (Werbe- und Auskunfteien etc.) und staatlichen Stellen (Polizei, Behörden etc.).
So unterschiedlich die Interessen sind, so verschieden muss auch die datenschutzrechtliche Beratung sein: | | Geschäftsmäßige Datenverarbeiter haben ein vorrangiges Interesse, so viele personenbezogenen Daten wie möglich zu erheben und zu nutzen. So ist es z.B. der Werbung immanent, dass das Marketing desto erfolgreicher verläuft, je besser der Werbende seine Zielgruppe kennt. Wir helfen solchen geschäftsmäßigen Datenverarbeitern, bei maximaler Datennutzung sich dennoch datenschutzkonform zu verhalten und vertreten diese in allen datenschutzrechtlichen Angelegenheiten (z.B. gegenüber Datenschutzbehörden und Kunden).
Aber auch Unternehmen, deren Geschäftszweck überhaupt nicht in der geschäftsmäßigen Datenverarbeitung liegt, bedürfen - in deren eigenem Interesse - datenschutzrechtlicher Beratung. Denn in jedem Unternehmen, wo Kundendaten erfasst werden, werden auch personenbezogenen Daten verarbeitet. Dies ist mittlerweile in fast jedem Unternehmen der Fall, womit automatisch die gesetzlichen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen zu beachten sind. Werden diese nicht beachtet, drohen empfindliche Geldbußen von der zuständigen Datenschutzbehörde: bis zu 20.000.000 Euro der 4% des Weltumsatzes! Dies ist vielen Unternehmen oftmals gar nicht bewusst. So ist z.B. jedes Unternehmen gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, das mehr als 10 Mitarbeiter - dazu zählen auch freie Mitarbeiter und Praktikanten - beschäftigt (z.B. Arztpraxis).
Wir fungieren für solche Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter. Wir kümmern uns darum, dass sich datenschutzkonform verhalten wird und die Datenschutzbehörden keinen Anlass haben, Bußgelder zu verhängen. Die Beauftragung eines externer Datenschutzbeauftragter ist für solche Unternehmen sinnvoll und in der Regel auch kostengünstiger. Denn wird ein eigener Mitarbeiter zum "internen Datenschutzbeauftragten" gemacht, muss dieser Mitarbeiter u.a. erst im Datenschutzrecht ausgebildet werden, muss regelmäßig an kostenpflichtige datenschutzrechtliche Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen und ist sogar für grundsätzlich 4 Jahre unkündbar. Wird dies nicht beachtet, ist die Bestellung des Mitarbeiters zum "Datenschutzbeauftragten" unwirksam, d.h. ist völlig sinnlos gewesen. Werden wir dagegen als externe Datenschutzbeauftragte benannt, ist die Qualifikation sichergestellt und es werden im Unternehmen keine personellen Ressourcen gebunden.
Selbstverständlich beraten wir auch in allen weiteren datenschutzrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. bei der Erstellung von Datenschutzerklärungen und Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung, bei der Prüfung der Datenschutzkonformität von Webshops und Softwareprodukten sowie bei datenschutzrechtlichen Auseinandersetzungen mit Datenschutzbehörden, Kunden, staatliche Stellen oder Unternehmen.
Wir stehen Ihnen gerne bei etwaigen Rückfragen zu unserem Leistungsangebot zur Verfügung. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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