Branche: Start-Ups & Webshops und E-Commerce

Die für diese Branche relevanten rechtlichen Informationen finden Sie im Fachgebiet "Startup- und Webshoprecht".


Das Internet hat sich zu einem wesentlichen Wirtschaftsfaktor entwickelt, dessen Potenzial noch lange nicht ausgeschöpft ist. Kaum ein Unternehmen ist nicht auch online tätig, kaum ein Verbraucher hat das Internet noch nicht zum virtuellen Shopping genutzt. Der Umsatz im E-Commerce lag 2012 allein in Deutschland bereits bei ca. 30 Milliarden Euro und die EU-Kommission will die "Vollendung des Binnenmarktes für den elektronischen Handel" zeitnah erreichen.

Genau wie in der traditionellen Wirtschaftswelt gilt es jedoch auch beim Online-Handel, eine Vielzahl von verschiedenen Rechtsvorschriften zu beachten. Wir beraten Sie bei sämtlichen rechtlichen Problemen, die im Online-Geschäft auftreten können.

Wir vertreten klassische Start-up-Internetunternehmen, bereits etablierte Online-Unternehmen (Webshops, eBay-Händler etc.) als auch traditionelle Unternehmen, die Ihre gewerbliche Tätigkeit nun auf das Internet ausweiten möchten. Wir sehen uns dabei als Ihre externe Rechtsabteilung:

   










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