Branche: Film, Fernsehen & Rundfunk

Die für diese Branche relevanten rechtlichen Informationen finden Sie im Fachgebiet "Film- & Musikrecht".


Die Filmbranche befindet sich im Wandel und entwickelt sich durch den digitalen Fortschritt ständig weiter. Neben dem klassischen Kinoverleih und DVD-Vertrieb werden 3D-Produktionen, Video-on-Demand und Internet-Streamings immer beliebter.

Beim Filmrecht handelt es sich um ein äußerst komplexes Fachgebiet, dass viel rechtliches Know-how und Praxiserfahrung erfordert. Wir beraten sowohl Filmhersteller (Filmproduktion etc.), als auch Filmschaffende (Schauspieler, Drehbuchautoren, Regisseure, Künstleragenturen etc.) in allen Aspekten des Filmrechts. Dabei beraten wir angefangen von der "Filmidee" bis hin zur Produktion und Auswertung. So vertreten wir z.B.

  • bei der Filmfinanzierung und Filmförderung;
  • bei der Erstellung, Verhandlung und Prüfung von Filmverträgen (wie z.B. Drehbuch-, Verfilmung-, Produktions-, Vertriebs- und Lizenzverträge etc.) - sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene;
  • bei der Rechteeklärung (Clearance), um rechtliche Auseinandersetzung bei der Filmauswertung gleich im Vorfeld zu vermeiden;
  • bei der Durchsetzung von Nachvergütungsansprüche von Filmschaffenden, die vom Verwerter keine angemessene Vergütung erhalten haben;
   










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