Die für diese Branche relevanten rechtlichen Informationen finden Sie im Fachgebiet "Film- & Musikrecht".
Die Filmbranche befindet sich im Wandel und entwickelt sich durch den digitalen Fortschritt ständig weiter. Neben dem klassischen Kinoverleih und DVD-Vertrieb werden 3D-Produktionen, Video-on-Demand und Internet-Streamings immer beliebter.
Beim Filmrecht handelt es sich um ein äußerst komplexes Fachgebiet, dass viel rechtliches Know-how und Praxiserfahrung erfordert. Wir beraten sowohl Filmhersteller (Filmproduktion etc.), als auch Filmschaffende (Schauspieler, Drehbuchautoren, Regisseure, Künstleragenturen etc.) in allen Aspekten des Filmrechts. Dabei beraten wir angefangen von der "Filmidee" bis hin zur Produktion und Auswertung. So vertreten wir z.B. - bei der Filmfinanzierung und Filmförderung;
- bei der Erstellung, Verhandlung und Prüfung von Filmverträgen (wie z.B. Drehbuch-, Verfilmung-, Produktions-, Vertriebs- und Lizenzverträge etc.) - sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene;
- bei der Rechteeklärung (Clearance), um rechtliche Auseinandersetzung bei der Filmauswertung gleich im Vorfeld zu vermeiden;
- bei der Durchsetzung von Nachvergütungsansprüche von Filmschaffenden, die vom Verwerter keine angemessene Vergütung erhalten haben;
| | - bei der Rechteklärung von Musikverwertungen im Film, Fernsehen und Hörfunk;
- bei Merchandise-, Multimedia- und Onlineverwertung;
- bei Ansprüchen gegenüber den Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL etc.);
- bei Fragen rund um Werbung (Product Placement etc.), Filmtitel-, Jugendschutz- und Medienregulierungsrecht (Rundfunkstaatsvertrag etc.).
Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland beraten wir dabei auch zum indischen Recht, z.B. wenn es um Filmverträge mit indischen Künstlern oder um die Lizenzierung indischer Bollywoodfilme geht. Für unsere Dienstleistungen im indischen Recht gehen Sie bitte zur Webseite von InDe Rechtsanwälte. Ebenso vertreten wir Sie bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte, sei es aufseiten der Verwerter oder aufseiten der Kreativschaffenden. Dabei verfügen wir im Bereich der Piraterie und "Copyright-Klau" über umfangreiches rechtliches Know How, womit wir Sie besonders effektiv vertreten können. Umgekehrt helfen wir natürlich auch bei der Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen und vertreten Sie vor Gericht. Vertrauen Sie unserer Expertise, aufgrund unser langjährigen Erfahrungen mit urheberrechtlichen Abmahnungen wissen wir, wo die Anknüpfungspunkte für eine optimale Verteidigung sind. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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