Branche: Luxus & Konsumgüter

Die für diese Branche relevanten rechtlichen Informationen finden Sie im Fachgebiet "Markenrecht", "Piraterie" und "Lizenzrecht".


Luxusgüter sind Güter, die sich aufgrund ihrer exklusiven Merkmale, ihres Images und ihrer Qualität von normalen Konsumgütern abheben. Sie dienen als Statussymbol, sind Ausdruck von Erfolg und werden in den unterschiedlichsten Branchen produziert. Typischerweise verbindet man mit Luxusartikel teure Modeartikel, wertvolle Uhren, Schmuck, edle Parfüms und Kosmetik sowie Autos der Premiumklasse. Luxusgüter finden sich aber in den unterschiedlichsten Branchen, so z.B. in der Möbel- und Sanitärbranche (Designermöbel, -wasserhähne etc.) oder in der Konsumgüterindustrie (erlesenen Speisen, alkoholische Getränke, Tabakprodukte).

So unterschiedlich die Branchen sein können, in denen Luxusgüter produziert werden, allen Luxusgütern ist eines gemeinsam: Eine Marke, in der ein gewisses Image bzw. eine Qualitätsvorstellung verkörpert ist, d.h. die den "Flair des Luxus" transportiert. Bis solch eine Marke mit einem entsprechenden Image bzw. einer Qualitäts- und Gütevorstellung aufgebaut ist, bedarf es in der Regel erheblicher Investitionen bei der Produktentwicklung und -herstellung sowie langjähriger und kostenintensiver Werbeaufwendungen. Solche bekannten Marken bedürfen daher einen besonderen Schutz und eine spezifische rechtliche Betreuung.

Wir schützen Ihre Marke und Designs in Deutschland, Europa oder Weltweit und beraten Sie bei Bedarf bereits bei der Produktherstellung, wie das Produkt am besten vor zukünftigen Nachahmern geschützt werden kann.

Wir vertreten Sie in Rechtstreitigkeiten mit Ihren Konkurrenten - also insbesondere bei wettbewerbs-, geschmacksmuster- und markenrechtlichen Auseinandersetzungen - sowie bei Rechtstreitigkeiten mit Ihren Vertriebspartnern (z.B. wenn es Streit um die Rechte an der Herstellermarke oder um einen Anspruch auf Handelsvertreterausgleich geht).

   










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