Wer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, ist für solche Handlungen Dritter, die ohne Wissen und Wollen des Schuldners geschehen, grundsätzlich nicht verantwortlich. Dies entschied der Bundesgerichtshof am 9.11.2011 in einem Rechtsstreit zwischen zwei Hotelbetreibern.
BGH, Urteil vom 09.11.2011, Az. I ZR 204/10
Der Sportartikelhersteller PUMA hat gerichtlich die Löschung einer Marke beantragt, die sich nach ihrem Gesamterscheinungsbild in Form einer Markenparodie an das Original anlehnt. Mit Urteil vom 2. April 2015 (Az. I ZR 59/13) gab der Bundesgerichtshof dem bekannten Sportartikelhersteller recht.
BGH, Urteil vom 2. April 2015 (Az. I ZR 59/13)