Vertragsrecht (0)
BGH: Unterlassungserklärung begründe keine Pflicht zur Löschung der RSS-Feeds auf Drittwebseiten (04/08/15)
geschrieben von Dr. Oliver S. HartmannDer Bundesgerichtshof hat in dem konkreten Fall entschieden, dass die abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung grundsätzlich nicht dazu verpflichte, die rechtsverletzenden Inhalte auch auf den Webseiten der Abonnenten eines RSS-Feeds entfernen zu lassen. Allerdings zeigt das Urteil, dass es auf den genauen Wortlaut der Unterlassungserklärung ankommt.
BGH, Urteil vom 11.11.2014, Az. VI ZR 18/14
LG Halle: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichte regelmäßig nicht zur Löschung des Google-Cache (04/08/15)
geschrieben von Dr. Oliver S. HartmannDas Landgericht Halle hat entschieden, dass die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung normalerweise nur ein Unterlassen, nicht aber konkrete Handlungspflichten - wie z.B. einen Antrag auf Löschung bei Google - begründe. Das Urteil steht damit jedoch im Widerspruch zu Entscheidungen anderer Gerichte.
LG Halle, Urteil vom 31.05.2012, Az. 4 O 883/11
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