Ihre Persönlichkeitsrechte wurden verletzt oder Sie wurden selbst abgemahnt? Wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise.
Das Rechtsgebiet „Persönlichkeitsrecht“ betrifft vor allem das Fachgebiet "Presse-, Äußerungsrecht & Cybermobbing". Die öffentliche Wahrnehmung und Meinungsbildung wird vor allem durch die Presse und das Internet beeinflusst. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und das Reputationsmanagement rücken daher auch im geschäftlichen Bereich immer mehr in den Fokus. Denn durch eine negative oder gar falsche Berichtserstattung kann eine Person oder ein Unternehmen irreparabel geschädigt werden. Zur Abwehr solcher falschen oder rufschädigenden Äußerungen können sich die Betroffenen auf das Persönlichkeitsrecht berufen. Demgegenüber steht die Presse- und Meinungsfreiheit, die für den Erhalt der freiheitlichen Demokratie schlechthin konstituierend ist. Das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen ist damit stets mit der Meinungs- und Pressefreiheit abzuwägen.
Eine Vertretung im Fachgebiet "Presse-, Äußerungsrecht & Cybermobbing" erfordert daher eine medienrechtliche Fachexpertise und ständige Fortbildungen. Wir stehen Ihnen mit unserem medienrechtlichen Fachwissen zur Verfügung. Zur Vermeidung teurer rechtlicher Auseinandersetzungen prüfen wir für Sie bereits im Vorfeld, ob Ihre geplante Veröffentlichung eine Persönlichkeitsverletzung darstellen könnte und erstellen Ihre Verträge. | | Wurden Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, setzen wir Ihre Ansprüche schnell und effektiv durch. Auch im umgekehrten Fall, d.h. wenn Ihnen eine Persönlichkeitsverletzung vorgeworfen wird, weil Sie lediglich wahre Tatsache berichtet oder Ihre Meinung kundgetan haben, prüfen wir die Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche, beraten Sie über die Handlungsmöglichkeiten und setzen die Ihnen ggf. zustehenden Gegenansprüche - z.B. im Wege einer negativen Feststellungsklage - durch.
Seit der Etablierung des Internets als Kommunikationsmedium ist auch das sog. Cybermobbing als Phänomen aufgetreten. Cybermobbing wird dabei von verschiedensten Personen mit unterschiedlicher krimineller Energie begangen, wobei sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betroffen sein können. Angesicht der rechtlichen Komplexität des Cybermobbings haben wir dazu eine spezielle Themenwebseite unter www.cybermobbing24.de eingerichtet.
Näheres zum Rechtsgebiet „Persönlichkeitsrecht“ finden Sie insbesondere in dem Fachgebiet "Presse-, Äußerungsrecht & Cybermobbing" und „Abmahnung & Prozessrecht" oder auf unserer Themenwebseite www.cybermobbing24.de. Um mehr zu der Relevanz des Persönlichkeitsrechts in bestimmten Fachgebieten zu erfahren, klicken Sie auf das jeweilige Fachgebiet (z.B. Verlags- und Autorenrecht) und dann auf die Unterrubrik „Persönlichkeitsrecht“.
Die für das „Persönlichkeitsrecht“ relevanten Gesetze und unsere angebotenen Dienstleistungen finden Sie jeweils in dem rechten Tab-Menü aufgelistet. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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