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Rechtsgebiet Persönlichkeitsrecht

Ihre Persönlichkeitsrechte wurden verletzt oder Sie wurden selbst abgemahnt? Wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise.


Das Rechtsgebiet „Persönlichkeitsrecht“ betrifft vor allem das Fachgebiet "Presse-, Äußerungsrecht & Cybermobbing". Die öffentliche Wahrnehmung und Meinungsbildung wird vor allem durch die Presse und das Internet beeinflusst. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und das Reputationsmanagement rücken daher auch im geschäftlichen Bereich immer mehr in den Fokus. Denn durch eine negative oder gar falsche Berichtserstattung kann eine Person oder ein Unternehmen irreparabel geschädigt werden. Zur Abwehr solcher falschen oder rufschädigenden Äußerungen können sich die Betroffenen auf das Persönlichkeitsrecht berufen. Demgegenüber steht die Presse- und Meinungsfreiheit, die für den Erhalt der freiheitlichen Demokratie schlechthin konstituierend ist. Das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen ist damit stets mit der Meinungs- und Pressefreiheit abzuwägen.

Eine Vertretung im Fachgebiet "Presse-, Äußerungsrecht & Cybermobbing" erfordert daher eine medienrechtliche Fachexpertise und ständige Fortbildungen. Wir stehen Ihnen mit unserem medienrechtlichen Fachwissen zur Verfügung. Zur Vermeidung teurer rechtlicher Auseinandersetzungen prüfen wir für Sie bereits im Vorfeld, ob Ihre geplante Veröffentlichung eine Persönlichkeitsverletzung darstellen könnte und erstellen Ihre Verträge.

   










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