Fachgebiet: Presse-, Äußerungsrecht & Cybermobbing | ||||
Klicken Sie oben auf die Rechtsgebiete, um mehr Infos zu deren Bedeutung im Fachgebiet "Presse- und Äußerungsrecht" zu erhalten. Die Presse- und Meinungsfreiheit ist für den Erhalt der freiheitlichen Demokratie schlechthin konstituierend. Demgegenüber steht das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen, über den berichtet wird. Das Fachgebiet "Presse-, Äußerungsrecht & Cybermobbing" ist damit geprägt durch ein Spannungsverhältnis zwischen einerseits der Meinungs- und Pressefreiheit und andererseits der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Die Art der Veröffentlichung ist dabei unerheblich. Die Verfassungsgrundsätze der Presse- und Meinungsfreiheit sowie des Persönlichkeitsrechts gelten sowohl in traditionellen Medien als auch in den neuen Medien. Da die Darstellung in den Medien für Unternehmen und ihre Geschäftsführer immer wichtiger wird, rückt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und das Reputationsmanagement auch im geschäftlichen Bereich immer mehr in den Fokus. | Im Fachgebiet "Presse-, Äußerungsrecht & Cybermobbing" ist naturgemäß das Persönlichkeitsrecht - z. B. in Gestalt des Rechts am eigenen Bild oder die private bzw. berufliche Ehre - von zentraler Bedeutung. Daneben können aber auch die Landespressegesetze, das medienspezifische Werberecht, das Datenschutzrecht, das Pressevertriebsrecht sowie - zumindest bedingt - das Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht relevant werden. Nähere Einzelheiten zu den für den Bereich "Presse-, Äußerungsrecht & Cybermobbing" relevanten Rechtsgebieten finden Sie oben unter den farblich hervorgehobenen Menüpunkten. |
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