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Rechtsgebiet Urheberrecht

Ihre Urheberrechte wurden verletzt oder Sie wurden selbst abgemahnt? Wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise.


Das Urheberrecht schützt kreative Leistungen. Die erschaffenen Werke sind besondere Ausdrucksformen des künstlerischen Schaffens, der Individualität und der Begabung des Urhebers.

Das Urheberrecht ist daher für die Kulturschaffenden und für eine offene Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Mit Hilfe des Urheberechts soll dem Urheber und den Künstlern eine angemessene Vergütung für ihre kreative Leistung gesichert werden.

Im Zeitalter des Internets und der Digitalisierung wird das Urheberrecht zunehmend kontrovers diskutiert und ist im stetigen Wandel. Dementsprechend erfordert eine urheberrechtliche anwaltliche Vertretung einen hohen Spezialisierungsgrad und ständige Fortbildungen.

Das Urheberrecht gehört seit Kanzleigründung zu einer unserer Kernkompetenzen. Wir beraten in sämtlichen Fragen des Urheber- und Verlagsrecht und vertreten sowohl einzelne Urheber & Künstler als auch die Verwerterseite.

   










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