Fachgebiet: Kunst und Fotografenrecht

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Unter Kunst versteht man unter Juristen vor allem Werke der bildenden Kunst, wie etwa Gemälde und Skulpturen (für andere Werke wie z. B. Filme sehen Sie die weiteren Rubriken). Hierbei können eine Vielzahl von rechtlichen Fragen aufgeworfen werden, wie etwa im Bereich des Galerie-, Auktions-, Museumsrechts, der Künstlersozialkasse, des Kulturgüterschutzes oder des Schutzes vor Fälschungen. Kunst wird im Kern zwar durch das Urheberrecht geschützt, daneben spielt aber auch das Vertragsrecht eine wichtige Rolle. Wegen der Vielfältigkeit der in Betracht kommenden Rechtsgebiete spricht man von einer sog. rechtlichen Querschnittsmaterie.

   










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