Klicken Sie oben auf die orangenen Rechtsgebiete, um mehr Infos zu deren Bedeutung im Fachgebiet " IT-, Software- & Gamesrecht" zu erhalten. Beim IT-Recht (Informationstech-nologierecht oder auch "EDV-Recht" bzw. "Computerrecht" genannt) handelt es sich um eine Querschnittsmaterie, dass nicht in einem einzelnen Gesetz speziell erfasst oder definiert ist.
Ein wesentlicher Schwerpunkt des IT-Rechts ist insbesondere das Software-, Datenschutz- und Vertragsrecht, aber auch z.B. das Telekommunikationsrecht. Im weiteren Sinne fasst man unter das IT-Recht z.T. auch generell das "Internet- und Domainrecht" oder das "E-Commerce-Recht", was wir jedoch aufgrund der rechtlichen Besonderheiten unter eigene Rubriken. Das Softwarerecht befasst sich vor allem mit den rechtlichen Fragen des Schutzes und der wirtschaftlichen Verwertung von Computerprogrammen und Datenbanken. Von großer Bedeutung ist dabei das Urheber- und Patentrecht, relevant werden kann aber auch z.B. das Marken-, Datenschutz-, Telekommunikations- und Vergaberecht.
| | Bei der wirtschaftlichen Verwertung der Software spielt auch das (internationale) Vertragsrecht eine große Rolle, nämlich für die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehung zwischen Softwarehersteller, Softwarehändlern und den Softwarenutzern sowie für die Frage nach der Haftung mangelhafter Software.
Das Gamesrecht behandelt die rechtlichen Fragen, die sich spezifisch bei der Herstellung und dem Vertrieb von Software/Brettspielen der Unterhaltungsindustrie stellen. Hierbei sind neben den Regelungen des allgemeinen Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, und Vertragsrechts weitere rechtliche Besonderheiten zu beachten, wie z.B. das Jugendschutzrecht. Dabei ist durch die immer beliebter werdenden Online-Games und Handy-Apps sowie durch den weltweiten Softwarevertrieb und der weltweiten Softwarepiraterie (Filesharing) besonderes rechtliches Know-how gefragt. Durch den technologischen Fortschritt stellt sich das Gamesrecht damit als eine komplexe Rechtsmaterie dar, dass sich ständig weiterentwickelt und immer wieder neue rechtliche Frage aufwirft.
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