Fachgebiet: IT-, Software- & Gamesrecht

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Beim IT-Recht (Informationstech-nologierecht oder auch "EDV-Recht" bzw. "Computerrecht" genannt) handelt es sich um eine Querschnittsmaterie, dass nicht in einem einzelnen Gesetz speziell erfasst oder definiert ist.

Ein wesentlicher Schwerpunkt des IT-Rechts ist insbesondere das Software-, Datenschutz- und Vertragsrecht, aber auch z.B. das Telekommunikationsrecht. Im weiteren Sinne fasst man unter das IT-Recht z.T. auch generell das "Internet- und Domainrecht" oder das "E-Commerce-Recht", was wir jedoch aufgrund der rechtlichen Besonderheiten unter eigene Rubriken.
Das Softwarerecht befasst sich vor allem mit den rechtlichen Fragen des Schutzes und der wirtschaftlichen Verwertung von Computerprogrammen und Datenbanken. Von großer Bedeutung ist dabei das Urheber- und Patentrecht, relevant werden kann aber auch z.B. das Marken-, Datenschutz-, Telekommunikations- und Vergaberecht.

   










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