"Klicken Sie oben auf die Rechtsgebiete, um mehr Infos zu deren Bedeutung im Fachgebiet "Werbe- & Marketingrecht" zu erhalten." Werbung & Marketing stellt ein unerlässliches Mittel zur Marktpositionierung eines Produkts dar und kann entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens sein. Die Möglichkeiten der verschiedenen Arten von Werbung sind groß. Dem Ideenreichtum scheinen durch die neuen Medien - z.B. durch Google-Ad-Werbung oder Online-Marketing in Social Media (Facebook, XING) - keine Grenzen gesetzt zu sein. Mit den Begriffen des Werbe- & Marketingrechts werden die für Werbung und Marketing relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen umschrieben. Es geht mit anderen Worten um die rechtlichen Grenzen erlaubter Werbung.
Zentrale Rechtsgrundlage für das Werbe- und Marketingrecht ist das Wettbewerbsrecht, aber auch das Marken- und Urheberrecht kann von Bedeutung sein. Daneben können - je nach Einfallsreichtum des Werbenden - z. B. auch das Gewinn- und Glücksspielrecht, das Heilmittelwerbegesetz oder Standes- und Berufsrecht einschlägig sein.
| | Es handelt sich um ein sehr dynamisches Rechtsgebiet, das so vielschichtig ist wie die Ideen der Werbenden selbst.
Aufgrund der zahlreichen Berührungspunkte mit anderen Rechtsgebieten, ist das Werbe- und Marketingrecht als rechtliche Querschnittsmaterie einzuordnen. Nähere Einzelheiten zu den für das "Werbe- & Marketingrecht" relevanten Rechtsgebieten finden Sie oben unter den farblich hervorgehobenen runden Menüpunkten.
Unsere im "Werbe- & Marketingrecht" angebotenen Dienstleistungen finden Sie - abhängig von dem jeweiligen ausgewählten Rechtsgebiet - in dem rechts nebenstehenden Menü aufgelistet. | |
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