Fachgebiet Mode- & Designrecht

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Das Designrecht bezieht sich auf den Schutz der äußeren Form von Produkten. Es muss sich daher nicht nur um Produkte der Bekleidungs- und Modeindustrie handeln, sondern schutzfähige Produktdesigns kommen für die unterschiedlichsten Waren in Betracht, wie z.B. Möbel, Autos, Parfümflaschen, elektronische Geräte etc.

Designs werden in erster Linie über die Designgesetze geschützt. Die für das Mode- und Designrecht in Betracht kommenden Regelungen sind jedoch nicht abschließend im Designgesetz geregelt.

   










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