KMU-ANWALTSKANZLEI: Die Kanzlei für den Mittelstand und Start-Ups

Lizenz- und Vertragsrecht im Fachgebiet Verlags- & Autorenrecht

Lizenz- und Vertragsrecht ist eine äußert komplexe Rechtsmaterie. Wir beraten Autoren und Verlage mit Fachkompetenz und Erfahrung.

Das Vertrags- Lizenzrecht spielt bei der wirtschaftlichen Verwertung des Urheberrechts die zentrale Rolle. Durch vertragliche Vereinbarungen (sog. Lizenzverträge) ist es möglich, urheberrechtliche Nutzungsrechte - z.B. das Vervielfältigungsrecht, Veröffentlichungsrecht - einzuräumen. Der Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten kann vertraglich - je nach Wunsch der Parteien - beliebig geregelt werden. So sind z.B. räumliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkungen möglich und üblich. Ein Nutzungsrecht kann z.B. inhaltlich auf das Verbreitungs- oder Vervielfältigungsrecht beschränkt werden oder noch detaillierter auf eine bestimmte Art der Vervielfältigung, z.B. die Veröffentlichung im Internet. Aus Verwertersicht ist vor allem auf die sog. Zweckübertragungslehre zu achten, damit der Verwerter sicher ist, wirklich alle Rechte zu bekommen, die er für seine beabsichtigte Verwertung benötigt.

   










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Persönlichkeitsrecht im Fachgebiet Verlags- und Autorenrecht

Sind bestimmte Personen in einer Publikation wiedererkennbar, ist das Persönlichkeitsrecht zu beachten.


Im Verlags- und Autorenrecht kann auch das Persönlichkeitsrecht relevant werden und zwar immer dann, wenn bestimmte Personen in der Publikation wiedererkennbar sind. Dabei ist eine direkte Nennung der Person nicht erforderlich. Vielmehr reicht es aus, wenn aus der Schilderung eine bestimmte Person individualisierbar ist. Das Persönlichkeitsrecht spielt demnach regelmäßig eine Rolle bei Biografien und Interviews (z. B. Helmut Kohl Interviews), aber natürlich auch bei journalistischen Beiträgen über bestimmte Personen.

Das Persönlichkeitsrecht wird jedoch nicht absolut geschützt, sondern ist stets mit der Meinungs- und Pressefreiheit abzuwägen. Bei der Abwägung spielt es insbesondere eine Rolle, ob die Intims-, Privat- oder die Sozialsphäre des Betroffenen tangiert ist und wie hoch das öffentliche Interesse an der Berichterstattung einzustufen ist. Die Frage, ob das Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, ist daher stets eine Einzelfallabwägung, die durch einen auf das Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt beurteilt werden kann.

   










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Urheberrecht im Produkt- & Markenpiraterie

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Urheberrecht Das Urheberrecht hat im Internet eine zentrale Bedeutung. So gut wie jedes Sprachwerk (z.B. Zeitungsartikel, Posting), jede Fotografie, jedes Musikstück etc. steht – unabhängig von einem ©-Vermerk – unter dem Schutz des Urheberrechts. Zwar eröffnet das Internet die Möglichkeit, einfach urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren und zu verbreiten. Dennoch ist das Internet kein – auch nicht bei Werken unter Creative Common-Lizenzen – urheberrechtsfreier Raum. Soweit Urheberrechte verletzt werden, drohen Abmahnungen mit Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts- und Anwaltskostenerstattungsansprüchen, z.T. sogar strafrechtliche Verfolgung. Umgekehrt eröffnet das Urheberrecht aber auch die Möglichkeit, Werke umfassend, weltweit und schnell wirtschaftlich zu verwerten. Das Internet stellt hierbei eine immer wichtigere Einnahmequelle dar; viele Künstler, Autoren und andere Rechtsinhaber verwerten ihre Werke zunehmend auch online. Das Urheberrecht ist eines unserer Spezialgebiete, so haben wir unter anderem ein „Präzedenzurteil“ für Autoren bzgl.

   

Sonstige Rechtsgebiete im Fachgebiet Verlags- und Autorenrecht

Verlags- & Autorenrecht ist eine Querschnittsmaterie, in der noch zahlreiche weitere Rechtsgebiete relevant werden können.


Da es sich beim Verlags- & Autorenrecht um eine Querschnittsmaterie handelt, können noch zahlreiche weitere Rechtsgebiete relevant werden.

Hervorzuheben ist neben dem Kartellrecht z.B. das Datenschutzrecht. Verlage nutzen den Abschluss eines Abonnements gerne dazu, die Einwilligung für Email-Werbung oder Telefonmarketing zu erhalten.

  Die Speicherung von Email-Daten oder Telefonnummern bedarf wiederum der Einwilligung des Adressaten, die an den Regelungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (kurz EU-DSGVO) zu messen ist. Darüber hinaus ist insbesondere das sog. Koppelungsverbot zu beachten, wonach marktbeherrschende Unternehmen ihre Angebote nicht an die Einwilligung der Betroffenen koppeln dürfen. Daneben kann z.B. auch das Arbeitsrecht relevant werden, z.B. bei der Beschäftigung von Autoren als Angestellte oder freie Mitarbeiter.

Auch insoweit stehen wir Ihnen selbstverständlich mit unser Fachkompetenz zur Seite.
 










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Urheberrecht im Verlags- & Autorenrecht

"Lizenzverträge, Textklau und Buchvermarktung"- Wir beraten Autoren und Verlage mit Fachkompetenz und Erfahrung.


Das Urheberrecht ist im Verlags- & Autorenrecht von zentraler Bedeutung. So gut wie jedes Sprachwerk - z.B. Zeitungsartikel, Blogbeitrag, Online-Bericht - steht unter dem Schutz des Urheberrechts. Damit steht die Verwertung ausschließlich dem Urheber (= Autor) zu, d.h. er kann entscheiden, sein Werk im Internet zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten bzw. Lizenzen an Verwerter zu vergeben. Dennoch kommt es insbesondere im Internet vor, dass Dritte die Texte des Urhebers einfach ungefragt kopieren und auf ihrer Webseiten oder gar in Printpublikationen verwenden. Das Internet ist jedoch kein rechtfreier Raum und die Veröffentlichung durch den Rechteinhaber im Internet stellt keine Einwilligung dar, dass Dritte diese Texte ohne Zustimmung verwenden dürfen. Denn oftmals dient die Selbstveröffentlichung durch den Rechteinhaber nicht nur zur Vermarktung der Texte, sondern vor allem um wertvollen Webtraffic auf die eigene Webseite zu bekommen, womit z.B. Werbeeinahmen erzielt werden können.

Textklau ist kein Kavaliersdelikt. Denn die Autoren verdienen ihren Lebensunterhalt mit der Lizenzierung ihrer Texte. Wir gehen effektiv gegenüber Verletzern vor und setzen Ihre Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche durch. Das Urheberrecht ist eines unserer Spezialgebiete, so haben wir unter anderem ein "Präzedenzurteil" für Rechteinhaber bzgl. der Höhe des Schadenersatzes bei Textklau im Internet erwirkt. Die Anwaltskosten hat Ihnen komplett der Verletzer zu erstatten.

Darüber hinaus wird auch das Persönlichkeitsrecht des Urhebers gesondert geschützt. So hat z.B. der Urheber grundsätzlich das Recht, auch nach Vergabe von Lizenzen noch als Urheber des Werkes genannt zu werden (Urheberbenennung) und kann sich gegen Entstellung - z.B. Abänderung - seines Werkes zur Wehr setzen. Wird der Urheber bei der unberechtigten Verwertung seines Werkes nicht genannt, wird der Schadenersatzanspruch sogar noch verdoppelt.

   










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Wettbewerbsrecht im Verlags- & Autorenrecht

Wettbewerbsrecht und Verlagsrecht: Nicht immer einfach - wir beraten mit Fachkompetenz und Erfahrung.


Das Wettbewerbsrecht ist im Verlagsrecht z.B. bei Werbemaßnahmen (Werbeprospekte, Prämienwerbung wie bei "Leser werben Leser", Bannerwerbung im Internet, Email-Werbung und Telefonmarketing) von großer Bedeutung. Insbesondere ist zu beachten, dass Eigenwerbung der Verlage, z.B. in Form von Email- oder Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten belästigend und daher wettbewerbswidrig ist.

Neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (kurz UWG) können auch wettbewerbsrechtliche Regelungen des medienspezifischen Werberechts (z.B. das Pressevertriebsrecht) Anwendung finden.

   










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Markenrecht im Verlags- und Autorenrecht

Der Titel eines Werkes kann sehr wertvoll sein und wird über das Markengesetz geschütz.



Auch das Markenrecht kann im Verlags-&Autorenrecht wichtig sein, nämlich insbesondere unter dem Gesichtspunkt des sog. Werktitelschutzes. Damit können der Name oder die besondere Bezeichnung der Publikation geschützt werden. Dieser Werktitelschutz kann sehr wertvoll sein, insbesondere bei Büchern mit Fortsetzungspotenzial (z.B. Herr der Ringe), fortlaufenden Zeitschriften (z.B. Spiegel) und Zeitungen (z.B. Tagesspiegel). Der Schutz entsteht bei originärer Kennzeichnungskraft "automatisch", d.h. ohne Eintragung beim Markenamt.

   










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Fachgebiet: Verlags- und Autorenrecht

Klicken Sie oben auf die orange hervorgehobenen Rechtsgebiete, um mehr Infos zu deren Bedeutung im "Verlags- & Autorenrecht" zu erhalten.

Das Fachgebiet "Verlags- & Autorenrecht" befasst sich mit den Rechten und Pflichten von Autoren und Verlagen. Es geht hierbei insbesondere um die Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, sodass vor allem das Vertrags- und Lizenzrecht (insbesondere Urhebervertragsrecht und Verlagsgesetz) von Relevanz ist.

Daneben kann z.B. auch das Wettbewerbsrecht und medienspezifisches Werberecht eine wichtige Rolle spielen, sowie das Persönlichkeitsrecht und das Markenrecht. Es handelt sich dementsprechend um eine rechtliche Querschnittsmaterie.

   










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