Urheberrecht im Verlags- & Autorenrecht

"Lizenzverträge, Textklau und Buchvermarktung"- Wir beraten Autoren und Verlage mit Fachkompetenz und Erfahrung.


Das Urheberrecht ist im Verlags- & Autorenrecht von zentraler Bedeutung. So gut wie jedes Sprachwerk - z.B. Zeitungsartikel, Blogbeitrag, Online-Bericht - steht unter dem Schutz des Urheberrechts. Damit steht die Verwertung ausschließlich dem Urheber (= Autor) zu, d.h. er kann entscheiden, sein Werk im Internet zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten bzw. Lizenzen an Verwerter zu vergeben. Dennoch kommt es insbesondere im Internet vor, dass Dritte die Texte des Urhebers einfach ungefragt kopieren und auf ihrer Webseiten oder gar in Printpublikationen verwenden. Das Internet ist jedoch kein rechtfreier Raum und die Veröffentlichung durch den Rechteinhaber im Internet stellt keine Einwilligung dar, dass Dritte diese Texte ohne Zustimmung verwenden dürfen. Denn oftmals dient die Selbstveröffentlichung durch den Rechteinhaber nicht nur zur Vermarktung der Texte, sondern vor allem um wertvollen Webtraffic auf die eigene Webseite zu bekommen, womit z.B. Werbeeinahmen erzielt werden können.

Textklau ist kein Kavaliersdelikt. Denn die Autoren verdienen ihren Lebensunterhalt mit der Lizenzierung ihrer Texte. Wir gehen effektiv gegenüber Verletzern vor und setzen Ihre Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche durch. Das Urheberrecht ist eines unserer Spezialgebiete, so haben wir unter anderem ein "Präzedenzurteil" für Rechteinhaber bzgl. der Höhe des Schadenersatzes bei Textklau im Internet erwirkt. Die Anwaltskosten hat Ihnen komplett der Verletzer zu erstatten.

Darüber hinaus wird auch das Persönlichkeitsrecht des Urhebers gesondert geschützt. So hat z.B. der Urheber grundsätzlich das Recht, auch nach Vergabe von Lizenzen noch als Urheber des Werkes genannt zu werden (Urheberbenennung) und kann sich gegen Entstellung - z.B. Abänderung - seines Werkes zur Wehr setzen. Wird der Urheber bei der unberechtigten Verwertung seines Werkes nicht genannt, wird der Schadenersatzanspruch sogar noch verdoppelt.

   










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