Lizenz- und Vertragsrecht im Fachgebiet Verlags- & Autorenrecht

Lizenz- und Vertragsrecht ist eine äußert komplexe Rechtsmaterie. Wir beraten Autoren und Verlage mit Fachkompetenz und Erfahrung.

Das Vertrags- Lizenzrecht spielt bei der wirtschaftlichen Verwertung des Urheberrechts die zentrale Rolle. Durch vertragliche Vereinbarungen (sog. Lizenzverträge) ist es möglich, urheberrechtliche Nutzungsrechte - z.B. das Vervielfältigungsrecht, Veröffentlichungsrecht - einzuräumen. Der Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten kann vertraglich - je nach Wunsch der Parteien - beliebig geregelt werden. So sind z.B. räumliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkungen möglich und üblich. Ein Nutzungsrecht kann z.B. inhaltlich auf das Verbreitungs- oder Vervielfältigungsrecht beschränkt werden oder noch detaillierter auf eine bestimmte Art der Vervielfältigung, z.B. die Veröffentlichung im Internet. Aus Verwertersicht ist vor allem auf die sog. Zweckübertragungslehre zu achten, damit der Verwerter sicher ist, wirklich alle Rechte zu bekommen, die er für seine beabsichtigte Verwertung benötigt.

   










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