Sie wurden wegen einer Patentverletzung abgemahnt oder sind selbst der Auffassung, dass Ihr Patent verletzt wurde? Wir helfen! Patente und Gebrauchsmuster gehören zu den technischen Schutzrechten. Es handelt sich um sog. Registerrechte, d.h. für die Entstehung des Schutzes ist eine Eintragung beim entsprechenden Patentamt erforderlich. Schutzgegenstand sind technischen Erfindungen bzw. Leistungen. Diese können für Unternehmen von existenzieller Bedeutung sein. Eine technologische Erfindung kann ganz neue Geschäftsfelder und gar Industrien erschaffen, ein komplettes Geschäftsmodell kann von einer technischen Erfindung bzw. Leistung abhängen. In vielen Branchen - wie z.B. in der Pharma-, Computer- und Elektronikindustrie - ist die ständige technische Weiterentwicklung des Produkt- portfolios essenziell, um sich im Leistungswettbewerb behaupten zu können. Die widerrechtliche Benutzung einer solchen Erfindung erspart einem Verletzer jahrelange mühselige Forschungsarbeit und kann das forschende Unternehmen wirtschaftlich schwer schädigen. Dementsprechend ist eine effektive Verteidigung technischer Schutzrechte gegen Verletzungshandlungen unerlässlich.
Im Patent- und Gebrauchsmusterrecht besteht bei gerichtlichen Auseinandersetzungen - wie im Markenrecht - eine besondere ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte, unabhängig vom Streitwert. Das gilt selbst dann, wenn man lediglich die Kosten einer Abmahnung einklagt. Dies hat zur Folge, dass bei patent- und gebrauchsmusterrechtlichen Streitigkeiten stets Anwaltszwang besteht.
Obwohl auch in patent- oder gebrauchsmusterrechtlichen Streitigkeiten wegen der möglichen schwerwiegenden Auswirkungen ein schnelles Vorgehen geboten ist, sind die Gerichte - jedenfalls in patentrechtlichen Fällen - zurückhaltend mit dem Erlass von einstweiligen Verfügungen. Ein Vorgehen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren wird wegen der zugrunde liegenden komplexen technischen Materie als ungeeignet angesehen; darüber hinaus kann der Erlass einer einstweiligen Verfügung zu äußerst wirtschaftlich einschneidenden Konsequenzen für den Verfügungsgegner haben. Eine einstweilige Unterlassungsverfügung wird von den Gerichten daher in der Regel nur dann gewährt, wenn das Patent bereits mind. zwei Nichtigkeitsverfahren überlebt hat. Entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung wird der Streitwert in patentrechtlichen Verfahren in der Regel ab 500.000 EUR aufwärts festgelegt. Auf die unterliegende Partei - sei es lediglich im Rahmen einer Abmahnung oder im gerichtlichen Verfahren - kommen daher erhebliche Kosten zu, wobei sich die anwaltlichen Kosten bei Mitwirkung eines Patentanwalts sogar verdoppeln können.
| | Im Gebrauchsmusterrecht ist die Besonderheit zu beachten, dass das Patentamt - anders als bei der Anmeldung eines Patents -nicht die materiellen Schutzvoraussetzungen, also insbesondere nicht die "Neuheit" der Erfindung prüft. Dies hat für die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Gebrauchsmusterrechten zur Konsequenz, dass die Schutzfähigkeit des Gebrauchsmusters vom Gegner widerlegt werden kann. Die gesamten Kosten werden dann dem Antragsteller bzw. Kläger auferlegt. Auch bei der Abmahnung besteht daher stets die Gefahr, dass der Gegner eine Gegenabmahnung ausspricht oder eine negative Feststellungsklage einreicht. In gebrauchsmusterrechtlichen Streitigkeiten ist man deshalb besonders auf eine kompetente anwaltliche Vertretung angewiesen, um die Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters und damit eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten.
Wir stehen Ihnen im Patent- & Gebrauchsmusterrecht umfassend zur Seite und setzen Ihre Rechte gegen Verletzer effektiv - sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich - durch. Umgekehrt verteidigen wir Sie selbstverständlich auch vor unberechtigten Schutzrechtsverwarnungen, Abmahnungen und Klagen. Auch hierbei ist umfassendes Know-how sowie langjährige Praxiserfahrung und taktisches Vorgehen unerlässlich. So kann es unter Umständen z.B. sinnvoll sein, bewusst keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und stattdessen den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu riskieren. Dadurch kann das Risiko vermieden werden, dass man sich einer späteren Vertragsstrafenzahlung aussetzt.
Sie sind der Auffassung, dass Ihr Patent oder Gebrauchsmuster unberechtigt benutzt wird? Wir stehen Ihnen in Kooperation mit Patentanwälten mit unserem patent- rechtlichen Fachwissen zur Verfügung und helfen Ihnen dabei, Ihre patent- bzw. gebrauchsmusterrechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Auch im umgekehrten Fall stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite: Wir helfen Ihnen, wenn Ihnen selbst vorgeworfen wird, die Patente oder Gebrauchsmuster anderer angeblich verletzt zu haben. Wir prüfen die Ihnen vorgeworfene Verletzung, beraten Sie über die Handlungsmöglichkeiten und setzen die ggf. Ihnen zustehende Gegensprüche - z.B. im Wege einer Gegenabmahnung oder negativen Feststellungsklage - durch. Für weitere Informationen zu unseren Dienstleitungen klicken Sie bitte in dem rechten Menü auf die entsprechende Rubrik oder nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf. | |
News & MoreError: No articles to display
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
|