Sie wollen Ihr Marken optimal schützen oder wurden abgemahnt? Wir helfen Ihnen mit unserer markenrechtlichen Fachexpertise. Über das Kennzeichenrecht kann vor allem der "Name" des Produkts - d.h. die auf dem Produkt angebrachten Marken - geschützt werden. Der Schutz der eigenen Marken sollte nicht vernachlässigt werden, er ist von elementarer Bedeutung. Nur über einen umfassenden Markenschutz kann gegen Trittbetrefffahrer und Markenpiraten später effektiv vorgegangen werden.
Weiterhin kommt für Designs auch ein Schutz als sog. Formmarke bzw. sog. 3-D Marke in Betracht. Denn auch die gesamte äußere Produktgestaltung kann unter Umständen markenrechtlich geschützt werden. So kann im Einzelfall z.B. eine kreative Form einer Parfüm- oder Getränkeflasche und sogar selbst die Karosserie eines Autos als Marke geschützt werden. Damit kann effektiv verhindert werden, dass ein Wettbewerber eine ähnliche Produktaufmachung für seine Konkurrenzprodukte benutzt. | | Der Markenschutz kann parallel neben dem Designschutz bestehen, d.h. ein Design kann sowohl als Design als auch als Marke eingetragen werden. Der Vorteil einer Markeneintragung ist vor allem, dass dieser zeitlich unbegrenzt bestehen kann, während eine Designeintragung maximal nur 25 Jahre möglich ist.
Das Markenrecht gehört zu unseren Spezialgebieten. Wir beraten Sie gerne umfassend zu den Möglichkeiten eines Schutzes Ihres Produktes über das Markenrecht. Wir vertreten Sie dabei nicht nur im Falle einer Verletzung, sondern beraten Sie auch bereits bei der Produktherstellung, wie das Produkt am besten vor Nachahmern geschützt werden kann. Eine solche präventive Strategie ist häufig zu empfehlen, da sich beim Markteintritt der Erfolg eines Produktes oftmals noch gar nicht absehen lässt und erst mit eingetretenem Markterfolg das Kopieren für Produktpiraten und Trittbrettfahrern interessant, d.h. für den Originalhersteller zum Problem wird. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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