Persönlichkeitsrecht im Fachgebiet Verlags- und Autorenrecht

Sind bestimmte Personen in einer Publikation wiedererkennbar, ist das Persönlichkeitsrecht zu beachten.


Im Verlags- und Autorenrecht kann auch das Persönlichkeitsrecht relevant werden und zwar immer dann, wenn bestimmte Personen in der Publikation wiedererkennbar sind. Dabei ist eine direkte Nennung der Person nicht erforderlich. Vielmehr reicht es aus, wenn aus der Schilderung eine bestimmte Person individualisierbar ist. Das Persönlichkeitsrecht spielt demnach regelmäßig eine Rolle bei Biografien und Interviews (z. B. Helmut Kohl Interviews), aber natürlich auch bei journalistischen Beiträgen über bestimmte Personen.

Das Persönlichkeitsrecht wird jedoch nicht absolut geschützt, sondern ist stets mit der Meinungs- und Pressefreiheit abzuwägen. Bei der Abwägung spielt es insbesondere eine Rolle, ob die Intims-, Privat- oder die Sozialsphäre des Betroffenen tangiert ist und wie hoch das öffentliche Interesse an der Berichterstattung einzustufen ist. Die Frage, ob das Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, ist daher stets eine Einzelfallabwägung, die durch einen auf das Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt beurteilt werden kann.

   










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