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Das Kennzeichenrecht schützt den Firmennamen und die Marken des Softwareherstellers sowie den Namen des Computerprogramms als sog. Werktitel. Der Firmen- und Werktitelschutz entsteht automatisch ab Benutzungsaufnahme, während Marken in der Regel erst durch Eintragung beim Markenamt Schutz erlangen (Ausnahme: Schutz durch Verkehrsgeltung oder Bekanntheit). Oftmals kann ein Zeichen auch doppelt geschützt sein. So ist z.B. das Wort "Microsoft" automatisch als Firmenname geschützt, ist aber gleichzeitig auch als Marke eingetragen. Genauso verhält es sich mit der Bezeichnung "Windows", das sowohl Werktitelschutz als auch Markenschutz genießt.
Ein solcher zusätzlicher Markenschutz kann aus verschiedenen Gründen vorteilhaft sein, so z.B. um einen größeren Schutzumfang zu erlangen, für bessere Beweis- oder Lizenzierungsmöglichkeiten oder für einen einfacheren Erhalt des Schutzrechtes (Benutzungsunterbrechung können den Firmen- und Werktitelschutz entfallen lassen, den Markenschutz hingegen nicht). Zudem können über das Markenrecht auch bestimmte Elemente der Software gesondert geschützt werden, wie z.B. ein bestimmter Slogan, ein besonderer Jingle als Hörmarke (z.B. Intel-Musik) oder die Softwareverpackung als 3-D-Marke. | | Der Kennzeichenschutz ist insbesondere für einen effektiven Schutz gegen Softwarepiraterie relevant, da die Marken in der Regel von den Piraten mit kopiert werden. Eine Rechtsdurchsetzung ist dann besonders einfach und schnell möglich. Vor allem im zollbehördlichen Beschlagnahmeverfahren ist ein Markenschutz hilfreich, da der Zoll aufgrund der Markenurkunde die Rechtsverletzung leichter erkennen kann.
Im Falle einer Verletzung des Kennzeichenrechts drohen Unterlassungs-, Auskunft-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüche. Da bei markenrechtlichen Streitigkeiten der Streitwert regelmäßig bei mindestens 50.000 EUR angesetzt wird und sämtliche Anwaltskosten die unterliegende Partei zahlen muss, können für den Verletzer erhebliche Kosten entstehen. Dabei ist beachten, dass eine Kennzeichenverletzung bereits dann vorliegt, wenn auch nur ein verwechslungsfähiger ähnlicher Name benutzt wird.
Wir stehen Ihnen in jeder Phase mit unserem markenrechtlichen Know-how zu Seite. Wir schützen und verwalten Ihre Marken - deutschland-, europa- oder weltweit. Außerdem setzen wir Ihre Markenrechte gegenüber Trittbrettfahrer durch und wehren unberechtigte Abmahnungen von Konkurrenten gerichtlich und außergerichtlich ab. Im Bereich der Produktpiraterie können wir dabei auf besonderes Know-how zurückgreifen, womit wir gegen Piraten schnell und effektiv vorgehen können. | |
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