Markenrecht im Presse-, Äußerrungsrecht & Cybermobbing

Der Titel eines Werkes kann sehr wertvoll sein und wird über das Markengesetz geschützt. 



Das Markenrecht kann im Presse- & Äußerungsrecht unter dem Gesichtspunkt des sog. Werktitelschutzes relevant werden. Damit können der Name oder die besondere Bezeichnung von Presseerzeugnissen geschützt werden. Der Schutz entsteht "automatisch" - also ohne Eintragung beim Markenamt - bei originärer Kennzeichnungskraft des Werktitels oder mit der Erlangung von Verkehrsgeltung. Zur Sicherung der sog. Priorität empfiehlt sich häufig eine sog. Titelschutzanzeige, die wir auch anonym für Sie veröffentlichen können.

Darüber hinaus kann das Kennzeichenrecht bei Werbemaßnahmen eine Rolle spielen. So kann z.B. das Abfotografieren eines Markenprodukts bzw. der auf dem Produkt angebrachten Marke markenrechtlich problematisch sein.

 

Hier kommt es maßgeblich darauf an, ob die in dem Foto gezeigte Marke markenmäßig benutzt wird. Es ist also zu fragen, ob die Marke als Hinweis auf die betriebliche Herkunftsstätte des Markeninhabers verwendet wird oder aber z.B. nur als dekoratives bzw. beschreibendes Element. Handelt es sich um eine bekannte Marke, kann selbst eine dekorative Benutzung zu einer Markenverletzung führen, nämlich insbesondere dann, wenn der gute Ruf der Marke ausgenutzt oder beschädigt wird.

Die Frage, ob die Nennung einer fremden Marke eine Markenverletzung darstellt, kann durch einen auf das Markenrecht spezialisierten Anwalt zuverlässig beurteilt werden. Das Markenrecht ist einer unserer Beratungsschwerpunkte, wir helfen gerne.

 










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