Urheberrecht im Fachgebiet Presse-, Äußerungsrecht & Cybermobbing

"Textkopien: Textklau oder kostenlose Werbung?"- Nicht immer einfach - wir beraten mit Fachkompetenz und Erfahrung.


Im klassischen Sinne hat das Urheberrecht für das Presserecht eine eher geringe Relevanz. Bedeutung hat es aber natürlich für die Presseerzeugnisse selbst - wie z.B. Berichte, Artikel und Bilder -, die in der Regel urheberrechtlich geschützt sind.

Das Urhebergesetz schützt - laienhaft ausgedrückt - in erster Linie vor der Herstellung vollständiger Kopien bzw. eines wesentlichen Teils eines urheberrechtlich geschützten Werkes, sowie vor deren Verbreitung und Zugänglichmachung im Internet.

Presse- und Verlagshäuser stehen in diesem Zusammenhang seit dem Einzug der neuen Medien vor dem Problem, dass ihre Artikel, Berichte und Fotos aufgrund des Internets schnell und mit geringem Aufwand 1 zu 1 von Dritten übernommen und auf anderen Internetseiten verbreitet werden können. Dies stellt auch bei Nennung der Quelle eine urheberrechtliche Verletzungshandlung dar.

 

Geschieht eine derartige Verbreitung durch Dritte, kann das nicht nur rufschädigend sein, sondern auch wirtschaftliche Konsequenzen haben. Denn durch die Übernahme fremder Presserzeugnisse werden Leserströme auf andere Webseiten umgelenkt (Webtraffic), mit der Folge, dass auch die Einnahmen - etwa für Bannerwerbung - auf den Seiten der betroffenen Presse- und Verlagshäuser zurückgehen.

Ein weiteres Problem besteht in diesem Zusammenhang darin, dass für Presseerzeugnisse teilweise gar kein urheberrechtlicher Schutz besteht. So z.B. wenn es sich um die bloße Wiedergabe rein tatsächlicher Gegebenheiten in einem Artikel handelt. Hier kann eine Vervielfältigung und Verbreitung durch Dritte de facto nicht untersagt werden. Daher kämpfen Presseunternehmen bereits seit längerem für die Einführung eines Leistungsschutzrechts, dass sie - unabhängig vom Bestehen von Urheberrechten - vor der Vervielfältigung und Verbreitung ihrer Erzeugnisse schützt.

Wir schützen Ihre Rechte gegen Verletzer - auch im einstweiligen Rechtsschutz - und verteidigen Sie umgekehrt gegen urheberrechtliche Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Näheres zum Thema Textklau finden Sie auch in der Rubrik "Verlags und Autorenrecht".

 










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