Urheberrecht im Film-, Musik- & Rundfunkrecht

Rechteklärung, Lizenzverträge, Rechtsdurchsetzung - Wir helfen Ihnen mit unserer urheberrechtlichen Fachexpertise.


Das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte (insb. sog. Leistungsschutzrechte) spielen im Film-, Musik- & Rundfunkrecht freilich eine sehr wichtige Rolle. Da Film- und Musikwerke oftmals nicht das Werk eines Einzelnen darstellen, liegen die verschiedenen Urheber- und Leistungsschutzrechte auch in unterschiedlichen Händen.

So lassen z.B. bei einer Filmproduktion nicht nur die Schauspieler und der Regisseur, sondern auch der Kameramann, Komponisten und Drehbuchautoren ihre Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte einfließen. Sie alle haben Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte an dem betreffenden Werk und treten diese - laienhaft ausgedrückt - in der Regel an den Produzenten ab. Gerade bei kleineren Produktionen wird dabei oftmals auf bereits bestehende Werke zurückgegriffen, z.B. auf Musikwerke für die musikalische Untermalung eines Films.

Wir übernehmen die Rechteklärung für Produzenten - egal ob es sich um ein Film- oder Musikwerk oder um ein Rundfunkkonzept handelt -, erstellen und überprüfen Ihre Lizenzverträge (zu den einzelnen Vertragsarten siehe unter Vertrags und Lizenzrecht im "Film-, Musik- & Rundfunkrecht") mit den Werkschaffenden, um so im Vorfeld ggf. spätere urheber- und lizenzrechtliche Auseinandersetzungen mit den Rechteinhabern zu vermeiden (nähere Infos finden Sie in der Rubrik zum Lizenz- und Vertragsrecht). Denn auch eine unbewusste (fahrlässige) Verletzung Rechte Dritter kann zu Unterlassungs-, Schadenersatz-, Auskunfts- und ggf. Vernichtungsansprüchen führen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Verwertung Ihrer Film- und Musikwerke, indem wir Ihnen bei der Überprüfung, Erstellung und Ausarbeitung Ihrer Lizenzverträge mit den Verwertern zur Verfügung stehen, z.B. bei (Auftrags-)Produktionsverträgen.

   










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