Rechteklärung, Lizenzverträge, Rechtsdurchsetzung - Wir helfen Ihnen mit unserer urheberrechtlichen Fachexpertise.
Das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte (insb. sog. Leistungsschutzrechte) spielen im Film-, Musik- & Rundfunkrecht freilich eine sehr wichtige Rolle. Da Film- und Musikwerke oftmals nicht das Werk eines Einzelnen darstellen, liegen die verschiedenen Urheber- und Leistungsschutzrechte auch in unterschiedlichen Händen.
So lassen z.B. bei einer Filmproduktion nicht nur die Schauspieler und der Regisseur, sondern auch der Kameramann, Komponisten und Drehbuchautoren ihre Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte einfließen. Sie alle haben Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte an dem betreffenden Werk und treten diese - laienhaft ausgedrückt - in der Regel an den Produzenten ab. Gerade bei kleineren Produktionen wird dabei oftmals auf bereits bestehende Werke zurückgegriffen, z.B. auf Musikwerke für die musikalische Untermalung eines Films.
Wir übernehmen die Rechteklärung für Produzenten - egal ob es sich um ein Film- oder Musikwerk oder um ein Rundfunkkonzept handelt -, erstellen und überprüfen Ihre Lizenzverträge (zu den einzelnen Vertragsarten siehe unter Vertrags und Lizenzrecht im "Film-, Musik- & Rundfunkrecht") mit den Werkschaffenden, um so im Vorfeld ggf. spätere urheber- und lizenzrechtliche Auseinandersetzungen mit den Rechteinhabern zu vermeiden (nähere Infos finden Sie in der Rubrik zum Lizenz- und Vertragsrecht). Denn auch eine unbewusste (fahrlässige) Verletzung Rechte Dritter kann zu Unterlassungs-, Schadenersatz-, Auskunfts- und ggf. Vernichtungsansprüchen führen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Verwertung Ihrer Film- und Musikwerke, indem wir Ihnen bei der Überprüfung, Erstellung und Ausarbeitung Ihrer Lizenzverträge mit den Verwertern zur Verfügung stehen, z.B. bei (Auftrags-)Produktionsverträgen. | | Natürlich vertreten wir auch auf Lizenznehmerseite die Verwerter und verhandeln mit den Rechteinhabern, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erzielen. Gleichermaßen stehen wir Ihnen auch bei Verhandlungen oder Streitigkeiten mit Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL) zu Seite.
Natürlich vertreten wir auch die einzelnen Urheber und Leistungsschutzberechtigten (Autoren, Schauspieler, Drehbuchautoren, Regisseure, Kameramänner, Komponisten etc.). Im Jahre 2002 wurde die Stellung des Urhebers gegenüber den Verwertern deutlich gestärkt. Es bestehen nunmehr diverse gesetzliche Nachvergütungs-ansprüche, die sowohl unter den Urhebern als auch unter den Verwertern nicht immer bekannt sind. Insbesondere bei einem besonderen Erfolg der Vermarkung oder bei sehr umfangreichen Nutzungen des Werkes können daher nicht unerheblich hohe Nachvergütungsansprüche entstehen, die für beide Seiten oftmals überraschend hoch sind.
Selbstverständlich vertreten wir auch die Rechteinhaber - sei es Werkschaffende, Verwerter oder Produktionsgesellschaften - im Fall des "Copyright-Klaus", d.h. setzen im Fall einer Urheberrechtsverletzung Ihre Unterlassungs- und Schadenersatz-ansprüche effektiv durch. Gerade im Internet erfolgen eine Vielzahl vor Rechtsverletzung, die der Rechteinhaber nicht tolerieren muss. Im Falle einer Urheberrechtsverletzung hat dabei der Verletzer dem Rechteinhaber die ihm entstandenen Anwaltskosten zu erstatten.
Umgekehrt wehren wir natürlich Abmahnungen ab, d.h. vertreten (angebliche) Verletzer im Falle einer vorgeworfenen Urheberrechts-verletzung. In der Praxis sind dabei insbesondere die sog. File-Sharing-Fälle von großer praktischer Relevanz, wo Privatleute wegen Downloads von Filmen oder Musikwerken abgemahnt werden. Wir haben bereits eine Vielzahl von Abgemahnten bundesweit vertreten und kennen die Anknüpfungspunkte für eine optimale Verteidigung und Kostenminimierung.
Das Urheberrecht gehört zu unseren Beratungsschwerpunkten. Sprechen Sie mit uns! | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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