Ihre Designrechte wurden verletzt oder Sie wurden selbst abgemahnt? Wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise.
Im Fotografenrecht kann sogar das Designrecht (früher Geschmacksmusterrecht) Relevanz haben. Wird ein Gegenstand fotografiert, der designrechtlich geschützt ist, kann dies nach neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter bestimmten Umständen auch eine Designrechtsverletzung darstellen. Insbesondere wenn das Foto mit dem abgebildeten Gegenstand für die Werbung genutzt wird, ist Vorsicht geboten. Diese neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist sowohl für Fotografen bzw. für Verwerter (Verlage, Bildagenturen, Werbeindustrie etc.) als auch für die Inhaber von Designrechten besonders praxisrelevant. | | Fotografen bzw. die Fotoverwerter müssen bei der Abbildung von Sachen nun prüfen, ob der abgebildete Gegenstand ggf. designrechtlich geschützt ist und ob - falls bejahend - die Verwertung ggf. noch vom z.B. Zitatrecht oder der Pressefreiheit gedeckt ist. Umgekehrt bietet die die neue höchstrichterliche Rechsprechung den Inhaber von Designrechten bessere Rechtsschutzmöglichkeiten, gegen die Abbildung Ihrer Designs in der Öffentlichkeit vorzugehen was vor allem auch im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie sehr hilfreich ist.
Die Frage, ob die Verwertung des Fotos eine Designrechtsverletzung darstellt, ist eine komplexe Rechtsfrage, die in der Regel nur durch einen auf das Designrecht spezialisierten Anwalt zuverlässig beurteilt werden kann. Vertrauen Sie unserer Fachexpertise, wir helfen gerne. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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