Konkurrenten verhalten sich rechtswidrig, selber abgemahnt worden oder eigene Werbekampagne abmahnsicher machen? Wir helfen Ihnen. Auch das Designrecht kann je nach Art der Gestaltung der Werbung im Werbe- und Marketingrecht relevant werden. Denn der BGH hat in der ICE-Entscheidung festgehalten, dass auch Abbildungen von designrechtlich geschützten Gegenständen in der Werbung eine Designverletzung darstellen kann und zwar selbst dann, wenn die Abbildung nur zur Illustration dient. | | Ebenso ist unerheblich, ob dem Werbenden bewusst ist, dass das abgebildete Erzeugnis designrechtlich geschützt ist. Da in Anzeigen, Broschüren, Katalogen, Zeitungsartikel etc. oftmals designrechtlich geschützte Erzeugnisse zur Illustration abgebildet werden, besteht also die Gefahr einer Abmahnung oder Klage wegen Designverletzung. Zwar ist die Abbildung als Belegstelle für eigene Erörterungen ("Zitatzweck"), grundsätzlich zulässig, doch die Grenzziehung zur Designverletzung ist fließend.
Sie möchten im Vorfeld einer Werbekampagne sicherstellen, dass Sie mit der Abbildung eines Gegenstandes keine Designverletzung begehen? Oder Sie sehen Ihre eigene Designs in einer Werbung als verletzt an oder wurden selbst wegen Designverletzung bereits abgemahnt? Wir stehen Ihnen mit unserer Fachexpertise gerne zur Verfügung. Näheres zu unseren Dienstleistung finden Sie in dem rechts nebenstehenden Menü aufgelistet. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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