Vertragsrecht im Fachgebiet: Werbe- & Marketingrecht

"Die Gestaltung von Werbeverträgen erfordert besonderes Fachwissen, Erfahrung und Kreativität. Vertrauen Sie unserer Expertise."

Das allgemeine Vertragsrecht spielt natürlich auch im Werbe- und Marketingrecht eine wichtige Rolle. So sind Verträge zwischen Marketingunternehmen und deren Kunden - z.B. Verträge zur Erstellung einer Marketingkampagne, von Werbematerialien, suchmaschinenoptimierte Webseiten, eines Logos etc. - ebenso üblich wie Verträge zwischen Marketingunternehmen bzw. den werbenden Unternehmen und den unterbeauftragen Dienstleistern (z.B. Verträge mit Fotografen, Prominenten, Designern, anderen Verwertern wie Fotodatenbanken etc.).

Bei jedem Vertrag ist neben der eindeutigen Spezifizierung der Leistungspflicht die Frage der Gewährleistung, der Haftung und vor allen Dingen die Lizenzeinräumung von besonderer Bedeutung.

   










Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 5

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1

  hartmann[at]kmu-kanzlei.de