Konkurrenten verhalten sich rechtswidrig, selber abgemahnt worden oder eigene Werbekampagne abmahnsicher machen? Wir helfen Ihnen. Auch das Urheberrecht kann je nach Art der Gestaltung der Werbung im Werbe- und Marketingrecht relevant werden. Enthält der Werbeauftritt z.B. "künstlerische" Zeichnungen, Grafiken, Fotos oder Texte, so sind diese urheberrechtlich einzeln und auch ggf. in ihrer Gesamtheit geschützt. Denn so gut wie jedes Sprachwerk - z.B. Zeitungsartikel, Blogbeitrag, Online-Bericht - und jedes Foto steht unter dem Schutz des Urheberrechts. Gerade die Erstellung von Texten - insbesondere auch suchmaschinenoptimierte Texte - kann viel Zeit in Anspruch nehmen, die es vor unberechtigten Kopien zu schützen gilt. Gleiches kann für Wort-/Bildmarken (also Logos) gelten.
Wer die Texte, Zeichnungen, Grafiken, Fotos ohne Zustimmung kopiert, kann also ggf. auf Unterlassung, Schadenersatz, Auskunft, Vernichtung und auf Ersatz der gegnerischen Anwaltskosten in Anspruch genommen werden. | | Der Vorteil des urheberrechtlichen Schutzes ist vor allem die lange Schutzdauer von weit über 70 Jahren, dass der Schutz nicht von der Verletzung einer Markenfunktion abhängt. Mit anderen Worten, es ist irrelevant, ob der Verkehr durch die unautorisierte Verwendung der Werke glaubt, das damit gekennzeichnete Produkt stamme von einem bestimmten Unternehmen. Auch ist irrelevant, ob der Verletzer das Werk überhaupt in Verbindung mit einer Ware oder Dienstleistung verwendet.
Wir helfen Ihnen gerne, Ihre - in einer Werbung verwendeten - Werke vor unberechtigten Kopien zu schützen. Umgekehrt unterstützen wir Sie natürlich auch bei der Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen und vertreten Sie vor Gericht. Vertrauen Sie unserer Expertise, aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen mit urheberrechtlichen Sachverhalten wissen wir, wo die Anknüpfungspunkte für eine optimale Verteidigung und Angriff sind. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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