Sie wollen Ihr Kennzeichen optimal verwerten oder sind selbst Lizenznehmer? Wir helfen Ihnen mit unserer markenrechtlichen Expertise. Das allgemeine Vertragsrecht spielt bei der wirtschaftlichen Verwertung von Kennzeichenrechten eine wichtige Rolle. Durch vertragliche Vereinbarungen ist es möglich, Kennzeichenrechte zu übertragen bzw. zu lizensieren. Der Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten kann vertraglich - je nach Wunsch der Parteien - beliebig geregelt werden. So sind einfache und ausschließliche Lizenzen möglich sowie inhaltliche, zeitliche und territoriale Beschränkungen. Handelt es sich bei den vertriebenen Produkten um Luxusartikel, so wird der Markeninhaber unter Umständen ein Interesse daran haben, dass seine Waren nur in ausgewählten Läden angeboten werden und ein bestimmtes Preisniveau für seine Produkte eingehalten wird. Über die Einräumung von Markenlizenzen kann ein länderübergreifendes Franchise- oder exklusives Vertriebssystem - z. B. zur Verhinderung ungewollter Parallelexporte - aufgebaut werden (nähere Informationen zum Vertrags- und Lizenzrecht).
Darüber hinaus ist das Vertragsrecht z.B. bei sog. Abgrenzungsvereinbarungen von großer Bedeutung. So können zwischen Markeninhabern ähnlicher Zeichen "Nichtangriffspakte" geschlossen werden, indem man die Bereiche für die jeweilige Zeichenbenutzung untereinander vertraglich absteckt. | | Wir unterstützen Sie bei der bestmöglichen Verwertung Ihrer Kennzeichenrechte.
Im Lizenz- und Vertragsrecht sind noch eine Vielzahl von weiteren wichtigen Punkten zu beachten (z.B. Rechterückfall etc). Denn das Lizenz- und Vertragsrecht ist eine äußert komplexe und anspruchsvolle Rechtsmaterie, mit der angesichts des Werts von Schutzrechten nur spezialisierte Juristen betraut werden sollten. Die Gestaltung von Lizenzverträgen erfordert besonderes Fachwissen, Geschick und Kreativität, um alle denkbar auftretenden Eventualitäten abzudecken und eine optimale Absicherung zu erreichen. Da das Markenrecht im Zeitalter der Globalisierung international geprägt ist, erfordert die Erstellung von Lizenzverträgen die Anpassung an internationale Standards. Für Sie gestalten wir Ihre Lizenzverträge sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene und helfen Ihnen bei den Verhandlungen, Ausgestaltung und Prüfung Ihrer Verträge.
Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland beraten wir dabei auch zum indischen Recht. Unser Gründungspartner RA Dr. Oliver S. Hartmann, LL.M. gilt als Experte im indischen Markenrecht. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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