Vertragsrecht im Fachgebiet Marken-, Namens- & Titelrecht

Sie wollen Ihr Kennzeichen optimal verwerten oder sind selbst Lizenznehmer? Wir helfen Ihnen mit unserer markenrechtlichen Expertise.

Das allgemeine Vertragsrecht spielt bei der wirtschaftlichen Verwertung von Kennzeichenrechten eine wichtige Rolle. Durch vertragliche Vereinbarungen ist es möglich, Kennzeichenrechte zu übertragen bzw. zu lizensieren. Der Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten kann vertraglich - je nach Wunsch der Parteien - beliebig geregelt werden. So sind einfache und ausschließliche Lizenzen möglich sowie inhaltliche, zeitliche und territoriale Beschränkungen. Handelt es sich bei den vertriebenen Produkten um Luxusartikel, so wird der Markeninhaber unter Umständen ein Interesse daran haben, dass seine Waren nur in ausgewählten Läden angeboten werden und ein bestimmtes Preisniveau für seine Produkte eingehalten wird. Über die Einräumung von Markenlizenzen kann ein länderübergreifendes Franchise- oder exklusives Vertriebssystem - z. B. zur Verhinderung ungewollter Parallelexporte - aufgebaut werden (nähere Informationen zum Vertrags- und Lizenzrecht).

Darüber hinaus ist das Vertragsrecht z.B. bei sog. Abgrenzungsvereinbarungen von großer Bedeutung. So können zwischen Markeninhabern ähnlicher Zeichen "Nichtangriffspakte" geschlossen werden, indem man die Bereiche für die jeweilige Zeichenbenutzung untereinander vertraglich absteckt.

   










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