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Verletzt ein Unternehmen die Kennzeichenrechte eines Dritten und gibt das Unternehmen daraufhin eine Unterlassungserklärung ab, begründet die Unterlassungserklärung konkrete Handlungspflichten, die Kennzeichenverletzung auch auf Drittwebseite zu unterbinden. Der BGH hat daher einen Unterlassungschuldner zur Zahlung einer Vertragsstrafe verurteilt, weil er nicht dafür gesorgt hatte, dass die rechtsverletzende Firmenbezeichnung aus Branchenverzeichnissen im Internet gelöscht wird.

BGH, Urteil vom 13.11.2013, Az. I ZR 77/12

Die Klage eines Berliner Hostels gegen das Hotelbewertungsportal „Holiday-Check“ wurde abgewiesen. Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil vom 19. März 2015 (Az. I ZR 94/13) fest, dass das Online-Portal für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich sei.

BGH, Urteil vom 19. März 2015 (Az. I ZR 94/13)

DJV-Honorartabelle anwendbar für fiktive Lizenzgebühr (LG Potsdam, Urteil vom 09.12.2010, Az. 2 O 232/10)

InDe® Rechtsanwälte haben ein interessantes „Präzedenzurteil“ im Zusammenhang mit unlizenzierten Textnutzungen im Internet vor dem Landgericht Potsdam erwirkt. Es geht um die Frage, in welcher Höhe Schadenersatz gezahlt werden muss, wenn ein urheberrechtlich geschützter Text ohne Zustimmung des Rechteinhabers genutzt wird.