Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. (IDO) mahnt derzeit massenhaft Online-Händler wegen u.a. fehlender Herstellergarantie ab.
Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. (IDO) mahnt derzeit massenhaft Online-Händler wegen u.a. fehlender Herstellergarantie ab.
Uns liegt eine Abmahnung der Firma DEDON GmbH vor. Darin machen die beauftragten Rechtsanwälte Sieper & Lösing eine Verletzung eines eingetragenen EU-Geschmacksmusters geltend.
Thema: Pflichten aus einer Unterlassungserklärung - Wann wird eine Vertragsstrafe fällig? Download
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs muss ein Unterlassungsschuldner nicht nur die abgemahnten Fotos von seiner eigenen Webseite entfernen, sondern sogar darauf hinwirken, dass die Verletzungshandlung auf fremden Webseiten beendet wird (hier abgelaufene eBay-Auktionen). Erfolgt dies nicht, muss der Unterlassungsschuldner eine Vertragsstrafe zahlen.
Werden unwahre Tatsachen im Internet behauptet, muss der Autor diese rechtswidrigen Äußerungen nicht nur von seiner eigenen Webseite entfernen, sondern auch darauf hinwirken, dass diese Äußerungen von allen anderen Internetportalen gelöscht werden, die diese rechtswidrigen Äußerungen zwischenzeitlich weiterverbreitet haben. Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 28.07.2015 entschieden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgt der Auffassung des Generalanwalts und erklärt Safe-Harbor für ungültig. Damit wird der Datenübermittlung vieler Internetkonzerne in die USA die bisherige Rechtsgrundlage entzogen. Betroffen ist nicht nur Facebook.
Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 06.10.2015, Rechtssache C-362/14 (hier geht's zum Urteil)
Der Bundesgerichtshof hat in dem konkreten Fall entschieden, dass die abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung grundsätzlich nicht dazu verpflichte, die rechtsverletzenden Inhalte auch auf den Webseiten der Abonnenten eines RSS-Feeds entfernen zu lassen. Allerdings zeigt das Urteil, dass es auf den genauen Wortlaut der Unterlassungserklärung ankommt.
BGH, Urteil vom 11.11.2014, Az. VI ZR 18/14
RA Dr. Oliver S. Hartmann erwirkt wichtiges Urteil für die SEO-Branche: Werden in einem Vertrag zur Suchmaschinen-Optimierung keine eindeutigen erfolgsbezogenen Ziele festgelegt, liegt grundsätzlich ein Dienstvertrag vor. Die Vergütung ist daher zu zahlen, auch wenn es tatsächlich nicht zur einer Verbesserung der Positionierung in der Trefferliste gekommen ist.
Mit Beschluss vom 16. März 2015 hat das Oberlandesgericht Saarbrücken festgestellt, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dann den formellen Anforderungen entspricht, wenn der Abgemahnte erkennen kann, welche konkrete Verletzungshandlung ihm vorgeworfen wird.
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.03.2015, Az. 1 W 7/15
In einem Gerichtsverfahren vor dem LG Hamburg haben wir eine Filmproduzentin gegen einen deutschen Fernsehsender wegen urheberrechtsverletzender Ausstrahlungen von Wiederholungssendungen vertreten. Nach der mündlichen Verhandlung vor dem LG Hamburg stimmte der Fernsehsender einem Vergleich auf Nachvergütung der Wiederholungsendungen in höheren fünfstelligem Bereich zu.
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch die Verpflichtung bestehe, die zu entfernenden Inhalte aus dem Google-Cache löschen zu lassen.
OLG Celle, Urteil vom 29.01.2015, Az. 13 U 58/14
Die Klage eines Berliner Hostels gegen das Hotelbewertungsportal „Holiday-Check“ wurde abgewiesen. Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil vom 19. März 2015 (Az. I ZR 94/13) fest, dass das Online-Portal für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich sei.
BGH, Urteil vom 19. März 2015 (Az. I ZR 94/13)