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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgt der Auffassung des Generalanwalts und erklärt Safe-Harbor für ungültig. Damit wird der Datenübermittlung vieler Internetkonzerne in die USA die bisherige Rechtsgrundlage entzogen. Betroffen ist nicht nur Facebook.

Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 06.10.2015, Rechtssache C-362/14 (hier geht's zum Urteil)

Verletzt ein Unternehmen die Kennzeichenrechte eines Dritten und gibt das Unternehmen daraufhin eine Unterlassungserklärung ab, begründet die Unterlassungserklärung konkrete Handlungspflichten, die Kennzeichenverletzung auch auf Drittwebseite zu unterbinden. Der BGH hat daher einen Unterlassungschuldner zur Zahlung einer Vertragsstrafe verurteilt, weil er nicht dafür gesorgt hatte, dass die rechtsverletzende Firmenbezeichnung aus Branchenverzeichnissen im Internet gelöscht wird.

BGH, Urteil vom 13.11.2013, Az. I ZR 77/12

Mit Beschluss vom 16. März 2015 hat das Oberlandesgericht Saarbrücken festgestellt, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dann den formellen Anforderungen entspricht, wenn der Abgemahnte erkennen kann, welche konkrete Verletzungshandlung ihm vorgeworfen wird.

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.03.2015, Az. 1 W 7/15